Hygienische Bestimmungen unterscheiden zwischen der Farben von den Naturquellen und der Farben, die mit der Hilfe von chemischen Prozessen entstanden sind. Die Bedingungen der Nutzung sind definiert in dem Lebensmittelrecht, das zum Beispiel bestimmt, dass man in den alkoholfreien Getränken vor allem die natürlichen Farbstoffe oder natürlich identische Farbstoffe benutzen sollte, die auf der Packung des Produktes eingetragen sein müssen. Die Naturfarbstoffen, die meistens benutzt sind, sind Kurkumin und Flavonoid (gelb), Anthozvane E 163 (blau, rot, violett) Chlorophyll E 1140 (grün) Karamel E150 und andere.
An Hand der Studien und Forschungen bemüht man um die Steuerung der Kunstfärbemittelnutzung an den minimalen Grad. Es ist wichtig, die hygienisch-toxikologischen Einflusse an den Organismus zu kennen. Sie können nicht die sinnlich wahrnehmbaren Eigenschaften der Lebensmittel beeinflussen (Geschmack und Aroma), sie müssen gesundheitssunschädlich sein. Zu den erlaubten synthetischen Färbemitteln gehören : Tartrazin E102 (zitronengelb), Grün S E142 (grün), Schwärze BN E151 (schwarz und andere. Die Färbemittel benutzt als Zusatzstoffe in Lebensmittel haben viele Gefahren für Gesundheit der Menschen- sie können verschiedene Allergien erregen, Hyperaktivität von Kindern, sie können als Karzinogene wirken, usw.
Das sind die Grunde, die bei der Produktion der 100% Säften FRUXI FRESH beachtet sind und deshalb benutzt man keine Farbenmittel auch keine natürlichen. Jeder Produkt behält seine natürliche ursprüngliche Farbe, was macht, dass zwei gleiche unterschiedliche Farbe haben konnte, was nichts mit der Qualität zu tun hat.